Regelungen, wenn Sie unsere Angebote nutzen möchten
Die Angebote und Hilfen unserer Zentren und Einrichtungen richten sich an Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Diese Beeinträchtigungen können als Folge einer psychischen Erkrankung auftreten und unterscheiden sich von einer körperlichen oder einer geistigen Beeinträchtigung. Bei einer psychischen Beeinträchtigung kann es sich um einen vorübergehenden oder andauernden Zustand handeln, der bei Betroffenen zu Einschränkungen auf sozialen und/oder beruflichen Ebenen führt.
Der Aufwand unserer Leistungen wird für die einzelnen Leistungsbereiche durch die weiter unten angeführten Kostenträger abgedeckt, unter bestimmten Voraussetzungen – geregelt im Tiroler Teilhabegesetz – fällt ein Selbstkostenbeitrag an. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie dazu Fragen haben.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rehabilitation, Rehabilitationsmaßnahmen, Selbstkostenbeitrag, etc. sind im Tiroler Teilhabegesetz geregelt:
Neben einer "Rehabilitationswilligkeit" sowie "Rehabilitationsfähigkeit" muss eine auf Dauer gerichtete Behinderung vorliegen. Ein fachärztliches Gutachten ist erforderlich.
Der/Die AntragstellerIn muss EU/EWR StaatsbürgerIn sein und den ordentlichen Hauptwohnsitz in Tirol haben. Für soziale Härtefälle kann von der Staatsbürgerschaft, jedoch nicht vom ordentlichen Wohnsitz in Tirol, abgesehen werden.
Ein allfälliger Kostenbeitrag wird entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen des/der AntragstellerIn vom Amt der Tiroler Landesregierung festgelegt.
Weitere Informationen zum Tiroler Teilhabegesetz finden sie unter http://www.ris.bka.gv.at/lr-tirol, wenn Sie als Suchbegriff „Teilhabegesetz“ eingeben. Anschließend alle gewünschten §§ anklicken.
Kostenträger:
- Leistungsbereich Psychosozialer Dienst: Land Tirol
gemäß dem Tiroler Teilhabegesetz und Subventionen - Leistungsbereich Tagesgestaltung: Land Tirol
gemäß dem Tiroler Teilhabegesetz - Leistungsbereich Wohnbetreuung: Land Tirol
gemäß dem Tiroler Teilhabegesetz - Leistungsbereich Arbeit/Ausbildung: Arbeitsmarktservice (AMS), Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Bundessozialamt, Land Tirol
Falls sich Fragen für Sie ergeben: Wir sind gerne für Sie da!
Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Hier finden Sie die Zentren für Psychische Gesundheit in Ihrer Nähe.
Wenn Sie an vertiefenden Informationen interessiert sind: Ein gutes Modell, um zu verstehen, wie psychische Beeinträchtigungen entstehen bzw. wie ihnen durch Behandlung und Rehabilitation begegnet werden kann, ist die "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)". Eine erläuternde Grafik und Beschreibung finden Sie hier.